AGB Tagungszentrum Karimu

Präambel

Das Internationale Tagungszentrum Karimu ist durch den Träger Wycliff e.V. als Körperschaft mit Sitz in Burbach vom Finanzamt Siegen als gemeinnützig anerkannt. Das Tagungszentrum ist ein christlich ausgerichteter Gästebetrieb, dessen Ziel es ist, die weltweite Arbeit der Bibelübersetzung zu unterstützen und seinen Gästen das Wort Gottes und die Liebe von Jesus Christus nahe zu bringen. Dies geschieht durch eine Atmosphäre und Organisationskultur, die von christlichen Werten geprägt ist sowie durch Angebote für und mit unseren Gästen.

1. Vertragsschluss

1.1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt des zwischen dem internationalen Tagungszentrum Karimu (nachfolgend als „Tagungszentrum“ bezeichnet) und dem Gast abgeschlossenen Vertrags. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart sind. 1.1.2. Nach der schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Buchungsanfrage des Gastes sendet das Tageszentrum eine Buchungsbestätigung an den Gast. Der Vertrag kommt mit Rücksendungseingang der unterschriebenen Bestätigung zustande. Das Tagungszentrum hat vor dem Vertragsschluss keine Verpflichtungen dem Gast gegenüber.

2. Leistungen

2.1.1. Die Leistungen richten sich nach den entsprechenden Vereinbarungen mit dem Gast.
2.1.2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer, sondern nur auf Zimmer einer vereinbarten Kategorie, dies gilt auch für Veranstaltungsräume.
2.1.3. Die Gästezimmer stehen dem Gast vom Anreisetag ab 16:00 Uhr und bis zum Abreisetag 9:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine längere Bereitstellung besteht nicht.
2.1.4. Für Gruppen steht je nach Gruppengröße ein Gruppenraum zur Verfügung, der vom Tagungszentrum zugewiesen wird.
2.1.5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, etwa durch spätere Anreise, frühere Abreise oder nicht eingenommene Mahlzeiten, können nicht erstattet werden.
2.1.6. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen.
2.1.7. Es gilt die allgemeine Hausordnung, die im Gebäude aushängt und auf der Homepage des Hauses ersichtlich ist.

3. Preise

Bei Vertragsschluss gilt die in der Buchungsbestätigung angegebene Preise. Das Tagungszentrum behält sich vor, die jeweilig gültige Preisliste an sich verändernden Kostenentwicklungen anzupassen und neue Preislisten herauszugeben. Diese sind stets auf der Homepage des Tagungszentrums einsehbar.

4. Rechnung und Kostenübernahme

4.1 Der Gruppenleiter erhält die Gesamtrechnung. Soll die Gruppenrechnung auf Wunsch des Gastes vom Tagungszentrum auf Einzelrechnungen für die einzelnen Teilnehmer aufgeteilt werden, so sind die dem Tagungszentrum entstehenden Kosten vom Gast zusätzlich zu den Tagungsgebühren zu übernehmen.
4.2 Die in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
4.3 Sofern einzelne Rechnungspositionen umstritten sind, sind diese innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung mit dem Tagungszentrum zu klären.

5. Stornovereinbarungen

5.1 Jegliche Art der Stornierung hat schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) zu erfolgen.
5.2 Wird die gesamte Buchung durch den Gast storniert oder die vereinbarte Teilnehmerzahl bei Gruppen bis 10 Personen um 50%, bei Gruppen bis 50 Personen um 25% und bei Gruppen ab 51 Personen um mehr als 10% reduziert, so hat der Gast dem Tagungszentrum Ausfallkosten zu zahlen. Das Tagungszentrum behält sich vor, diese nach dem tatsächlichen Ausfall oder nach den folgenden Pauschalen zu berechnen:
– bis 31 Tage vor der Anreise: keine Ausfallkosten
– ab 30 Tagen vor Anreise: 10% des Zimmerpreises
– ab 20 Tagen vor Anreise: 30 % des Zimmerpreises
– ab 10 Tagen vor Anreise: 75% des Zimmerpreises
– am Anreisetag: 95% des Zimmerpreises
5.3 Das Tagungszentrum hat den unter Ziff. 5.2 Entschädigungsanspruch, soweit der Gast nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger ist als die zeitlich gestaffelten Pauschalen angeben.

6. Belegungsbogen

6.1 Zur Vorbereitung des Aufenthaltes übermittelt der Gast bis spätestens 2 Wochen vor Ankunft dem Tagungszentrum einen ausgefüllten Belegungsbogen und eine Teilnehmerliste.
6.2 Eine Änderung der Teilnehmerzahl für die gemeinsamen Mahlzeiten muss aus Dispositionsgründen spätestens eine Woche vor Beginn Anreise schriftlich übermittelt werden.
6.3 Kommen mehr Teilnehmende und ist die zusätzliche Unterbringung und Verpflegung möglich, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

7. Mahlzeiten

7.1 Im Rahmen der Vollverpflegung werden drei Mahlzeiten pro Tag angeboten.
7.2 Abweichende Wünsche zu Essenszeiten und Sonderverpflegungswünsche müssen über den Belegungsbogen nach Ziff. 6.1 gemeldet werden und gelten nur, wenn das Tagungszentrum nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang widerspricht.
7.3 Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten sind beim Tagungszentrum über den Belegungsbogen anzumelden. Benötigte besondere Spezialkost kann in Absprache mit dem Tagungszentrum mitgebracht werden. Ein Preisnachlass auf den regulären Verpflegungspreis kann jedoch aufgrund dessen nicht gewährt werden.
7.4 Sonderveranstaltungen wie Empfänge oder Buffets bedürfen der vorherigen Absprache und werden gesondert abgerechnet. Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

8. Haftung

8.1 Störungen oder Mängel an den Leistungen des Tagungszentrums werden, soweit möglich, umgehend beseitigt.
8.2 Ist das Tagungszentrum an dem Erbringen seiner Leistungen durch höhere Gewalt (z.B. Brand, Unwetter etc.) oder andere, durch das Tagungszentrum nicht zu vertretende Ereignisse, gehindert oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dem Gast steht in diesen Fällen ein Schadenersatzanspruch nicht zu.
8.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände bedarf der Zustimmung des Tagungszentrums. Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Der Gast haftet dem Tagungszentrum gegenüber für Beschädigungen, grobe Verunreinigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Gastes, seiner Gäste, Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder Vertreter verursacht werden.
8.4 Soweit dem Gast ein Parkplatz auf dem Gelände des Tagungszentrums zur Verfügung gestellt werden kann, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens des Tagungszentrums. Das Tagungszentrum haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstehen. Dies gilt auch für entsprechend anfallende Kosten für eine begründete Abschleppung eines Fahrzeugs.
8.5 Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände des Gastes haftet das Tagungszentrum nicht. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Tagungszentrum verpflichtet sich, die Fundsachen drei Monate aufzubewahren.
8.6 Jedem Gast werden allgemeine Informationen zum Haus zur Verfügung gestellt. Für Schäden, die aufgrund von Unwissenheit der Tagungsveranstalter und der Teilnehmer entstehen, übernimmt das Tagungszentrum keine Haftung. Der Gast hat für die durch ihn schuldhaft oder fahrlässig verursachten Kosten aufzukommen.

9. Berechtigung zur Vertragskündigung

Das Tagungszentrum kann einen Belegungsvertrag fristlos außerordentlich kündigen, wenn durch den Gast, seine Gruppe oder Veranstaltung der reibungslose Tagungsbetrieb, die Sicherheit oder der Ruf des Tagungszentrums gefährdet wird oder andere Gäste belästigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Tagungszentrum über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Gast nicht hinreichend informiert worden ist, oder wenn der Zweck oder die Natur der Veranstaltung gegen die christlichen Werte des Vereins Wycliff e.V., seine Glaubensbetätigung und sein Wirken in der Gesellschaft gerichtet ist oder geeignet ist, das Ansehen des Vereins Wycliff e.V. zu bekämpfen oder herabzusetzen.

10. Erlaubnisse

Der Gast hat, falls notwendig, behördliche Erlaubnisse für seine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Ihm obliegen die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z.B. GEMA-Gebühren, hat er selber unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen des Tagungszentrums beinhalten, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch das Tagungszentrum.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort der von dem Tagungszentrum erbrachten Leistungen ist das internationale Tagungszentrum Karimu.

Geltung ab 04. März 2017 auf Beschluss des Vorstands des Wycliff e.V.